von Christoph Weyrather, Geschäftsführer Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Mit Einführung der Insolvenzordnung 1999 wurde das Thema Insolvenzberatung für Unternehmensberater interessant. Vorher war mit dem Konkurs meist das endgültige Aus für das Unternehmen besiegelt und die meisten Konkursverfahren wurden sogar „mangels Masse“ eingestellt. Hier gab es für Unternehmensberater nichts mehr zu tun.
Anders nach 1999. Viele Insolvenzverwalter versuchten, die notleidenden Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Masse zu mehren. Dazu war die Hilfe von Unternehmensberatern notwendig, die oft durch Unterstützung der Gläubiger (z.B. Kreditgeber) finanziert wurde. Für die Beratungstätigkeit bei Unternehmen im Insolvenzverfahren sind allerdings zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig, die in der Unternehmensberatungsbranche bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht so ausgeprägt waren.
Schon im Vorgriff auf die endgültige Verabschiedung des Gesetzes kam im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V. das Interesse an einer Plattform zum Austausch und zur Weiterbildung in diesem Aufgabenbereich auf. In den Jahren vorher hatte sich der BDU-Fachverband Unternehmensführung + Controlling sehr intensiv mit dem Thema der vorinsolvenzlichen Sanierung beschäftigt. Die fachliche Leitung hatte seinerzeit ein geschäftsführender Partner von Angermann Consult.
Die neu zu gründende Plattform sollte auch dazu dienen, die Interessen der Unternehmensberater im insolvenznahen Bereich politisch zu vertreten, eine Dominanz rechtlicher Aspekte zu verhindern und sich gegenüber den Kreditgebern und Insolvenzverwaltern bekannt zu machen. So fand am 23. Juni 1998 in Bonn die konstituierende Sitzung des neuen BDU-Fachverbands Sanierungs- und Insolvenzberatung statt. Über die Bezeichnung des Fachverbands wurde lange diskutiert, und man entschied sich dann bewusst dafür, die „Insolvenzberatung“ deutlich herauszustellen, um klar zu machen, dass dieses Beratungsgebiet auch im Sinne der neuen InsO nicht zu den Vorbehaltsaufgaben der Rechtanwälte zählt.
Um den Bekanntheitsgrad weiter zu steigern und die Diskussion mit der Fachöffentlichkeit besser führen zu können, wurde im März 2002 in Bonn der erste Expertendialog angeboten, dem über 100 Teil -nehmer in den Königshof folgten. Neben Unternehmensberatern waren hier Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter, Insolvenzanwälte und Wissenschaftler anzutreffen. Die Expertendialoge wurden mit den Jahren größer und größer. Heute nehmen regelmäßig bis zu 300 Experten an den jetzt als Fachkonferenz Sanierung bezeichneten Kongressen teil. Diese Veranstaltungen und die weiterhin stattfinden Fachverbandstagungen sind Plattformen für Networking und Quellen der Weiterbildung, die in dem Themengebiet der insolvenznahen Sanierung unabdingbar ist.
Um Insolvenzen bereits in der Phase der Strategie -krise abzuwenden wurden „Grundsätze ordnungsgemäßer Planung“ (GoP) in enger Zusammenarbeit mit anderen BDU-Fachverbänden erarbeitet und 2007 veröffentlicht. Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eröffnete mit den in § 270 b InsO genannten Regelungen zur Vorbereitung einer Sanierung für Unternehmen die Möglichkeit, ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen und die Person des vorläufigen Sachwalters für das Gericht bindend vorzuschlagen. Die Voraussetzungen für das Insolvenzplanverfahren sind vom Unternehmen bei Antrag in einer Bescheinigung einer in Insolvenz -sachen erfahrenen Person darzulegen. Der Fachverband erarbeitete einen Leitfaden, der die Anforderungen an die Erstellung eines Grob -konzeptes konkretisiert.